Erläuterungen
Der Freischimmen21-Fonds war ein Ermöglichungsfonds. Er beruhte auf dem Vertrauen der Gebenden in die Engagierten vor Ort und ihre angemessene Verwendung der Mittel. Dies kam in der Präambel zum Ausdruck:
Präambel
Beim Freischwimmen21 Fonds handelt es sich um einen solidarischen Fonds, der davon abhängt, dass Menschen ihn befüllen, damit Einzelpersonen und Organisationen ihn durch Antragstellung nutzen können. Die Initiative Freischwimmen21 ist ein Akt der Solidarität. Daher ist der Fonds ein Ausdruck dieser Solidarität.
Alle Beteiligten verpflichten sich, Aktionen für Kinder und Jugendliche unter Würdigung von Vielfalt und demokratischen Grundsätzen durchzuführen und mit den finanziellen Mitteln sorgsam umzugehen. Der Fonds soll Aktionen ermöglichen, deren wesentlicher Charakter darauf gerichtet ist, soziale Distanz in unserer Gesellschaft zu überwinden und voneinander zu lernen. Wir vertrauen auf ein maßvolles Nutzen des Fonds.
Die folgenden Hinweise erklärten und erleichterten die Antragstellung:
Hinweise
Der Fonds soll viele Aktionen von Engagierten vor Ort ermöglichen, die 2021 stattfinden oder starten. Die Antragstellung ist deshalb bewusst einfach und unkompliziert gehalten. Das Antragsformular beinhaltet alle wichtigen Informationen, die es uns ermöglichen, Euch aus dem Fonds Mittel zur Durchführung Eurer Aktion bereitzustellen.
Eine wichtige Voraussetzung für eine Unterstützung aus dem Fonds ist der außerschulischer Charakter Eurer Aktion. Damit ist gemeint, dass Eure Aktion außerhalb von Schulunterricht stattfinden muss, zum Beispiel in der Freizeit nach dem Unterricht.
Das Formular ist so entwickelt, dass Ihr nichts falsch machen könnt, wenn Ihr alles ausfüllt, was wir von Euch an Informationen benötigen. Dazu gehören die notwendigen Angaben zu Eurer Organisation, der Aktion, die Ihr plant, der aktuelle Gemeinnützigkeitsnachweis (meist in Form eines Freistellungsbescheids) und die Kenntnisnahme unserer Datenschutzregeln.
Der Antrag muss von einer gemeinnützigen Organisation gestellt werden. Personen und Initiativen, die nicht rechtlich als eingetragener Verein, Stiftung, gemeinnützige GmbH oder UG organisiert sind, können mit einer gemeinnützigen Organisation eine Kooperation eingehen, die den Antrag beim Fonds stellt. Dabei kann die antragstellende Organisation für ihren Aufwand bis zu 5% der beantragten Fonds-Unterstützung einberechnen.
An die Antragsstellung ist auch die Eintragung Eurer Aktion im Aktions-Finder geknüpft. Dies geschieht automatisch, wenn Ihr den Antrag bei uns stellt. Die Informationen für den Aktions-Finder fragen wir im Antragsformular mit ab und veröffentlichen die Aktion, sobald Euch die Unterstützung aus dem Fonds zufließt.
Wenn Ihr bereits Eure Aktion registriert habt und noch einen Antrag stellen wollt, so gilt auch hier das Antragsformular. Wollt Ihr nur eine Aktion in den Aktions-Finder eintragen, so finden Ihr die Möglichkeit des Eintrags unter Aktionsformular.